Das neue Frühstücksrestaurant "Welsblick" Komplett renoviert !!
Unsere renovierten Exklusiv-Zimmer mit Klimaanlage sind fertig !
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer/der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder
falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt ist.
- Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
- Tentativ- oder Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Tentativ- oder Optionsdaten die reservierten Zimmer und Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
- Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 14 Uhr am Anreisetag bis 12 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit, oder eine Garantiebuchung vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Hotelzimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
- Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Veranstaltungsabteilung.
- Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, bereitzustellen.
- Bei Um- bzw. Abbestellungen von Hotelzimmern, Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) bis 40 Tage vor Ankunft: Keine Kosten
b) 39 bis 30 Tage vor Ankunft: 30 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements
c) 29 bis 14 Tage vor Ankunft: 45 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements
d) 13 bis 0 Tage vor Ankunft: 60 % der vereinbarten Leistungen/Arrangements
e) bei Buchungen nur Übernachtung/Frühstück 80 % des vereinbarten Zimmerpreises
Umfassen die Vereinbarungen mit dem Haus am Meer mehr als 50 Übernachtungen je Veranstaltung, so verlängern sich die vorgenannten Fristen um jeweils 30 Tage. Das Hotel bemüht sich nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen. Leistungen Dritter, die vom Haus am Meer im Auftrag des Leistungsnehmers bestellt und nicht in Anspruch genommen wurden, sind bei Abbestellungen nach dem AGB des Dritten zu erstatten.
- Um bei Gruppenbuchungen (ab 12 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet, dem Hotel 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
- Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
- Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es für die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber dem Hotel, daß es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach 7. zu berechnen.
- Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluß durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist.
- Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.